Als autorisierte Praxis bieten wir ein innovatives, spezielles, magnettechnisches Verfahren an, das es erlaubt, zur Vermessung des Gesichtsschädels, als einem diagnostischen Kriterium für wichtige therapeutische Entscheidungen, auf Röntgenstrahlen zu verzichten.
Wir erfüllen damit die Vorgaben des § 119 der novellierten Röntgenverordnung vom 31.12.2018 zur Minimierung der Strahlentechnik in der medizinischen Diagnostik.
Um gesetzlich wie auch privat versicherten Patienten gegebenenfalls eine Erstattung zu ermöglichen, haben wir uns beim Honorar für diese außervertragliche Leistung an dem orientiert, was die jeweiligen Krankenkassen üblicherweise für ein Fernröntgenseitenbild und dessen Auswertung bezahlen.